TALENTFÖRDERUNG

Konzept für spezielle Förderung (Talentförderung)

Der Musikschule Allschwil ist es ein ernsthaftes Anliegen, ausserordentliche Begabungen adäquat zu fördern. Basierend auf diesem Grundsatz wird seit Januar 2008 das «Paket 50 PLUS» angeboten.

  • Dieses Paket beinhaltet - zum Tarif einer ganzen Lektion - den Besuch von zwei Instrumantalfächern (Haupt- und Nebeninstrument, aufgeteilt in 50' + 25') oder 1.5 Lektionen Instrumentalunterricht pro Woche sowie den verbindlichen Besuch der Fächer Gehörbildung und Ensemble-/Orchesterspiel.

Dieses Förderangebot richtet sich an Schüler/innen und Schüler ab dem 3. Instrumentalunterrichtsjahr. Als weitere, unerlässliche Voraussetzungen gelten folgende Kriterien:

  • Der/die Schüler/in bringt nicht nur besonderes Talent, sondern auch besonderes Interesse für sein Fach mit.
  • Der/die Schüler/in besucht bereits schon den Unterricht an der Musikschule Allschwil
  • Der/die Schüler/in muss für die Aufnahme in die Talentförderung ein entsprechendes Vorspiel absolvieren.
  • Der Antrag wird der Hauptfach-Lehrperson zur schriftlichen Stellungnahme unterbreitet.

Die abschliessende Aufnahmeentscheidung liegt bei der Schulleitung und findet in enger Zusammenarbeit mit der kantonalen Talentförderung statt (TFBL). Dabei muss eine von der TFBL im Jahresturnus organisierte Aufnahmeprüfung absolviert werden.

Die Anzahl der Talentförderungsplätze ist beschränkt und wird vom Schulrat festgelegt

Die Berechtigung zum Verbleib im Förderpaket wird jährlich anlässlich eines der regelmässig stattfindenden internen oder kantonalen Podiumskonzerte von der Schulleitung in Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen der TFBL und der Hauptfach-Lehrperson überprüft.

Die Teilnahme an Wettbewerben und Impulsangeboten wird empfohlen. Schüler/innen der Talentförderung bestreiten konsequenterweise (solistisch oder im Ensemble) vermehrt öffentliche Auftritte.

Generelle Förderungsmassnahmen

Für alle interessierten Schüler/innen übernimmt die Musikschule Allschwil die Teilnahmegebühren bei einer allfälligen Wettbewerbsteilnahme (keine Fahr- und Übernachtungsspesen).