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Sonntag, 20. Mai 2012

Eintrittsbedingungen

Die Eintrittsbedingungen orientieren sich grundsätzlich am Modell Ausbildungskonzept im Basiskursbereich unserer Musikschule. Der früheste Eintritt in die Musikschule ist ab dem 2. Kindergartenjahr möglich (= Kursangebot: Musikalische Früherziehung).

Allen Kindern und Jugendlichen, welche ein Instrument erlernen möchten, empfehlen wir, dass sie einen der untenstehenden Basiskurse belegen (eine gleichwertige Grundausbildung wird akzeptiert). Diese Kurse finden ausserhalb der Schulzeit in Gruppen statt und dauern grundsätzlich ein Jahr.

 

Zentraler Bestandteil der Grundausbildung bildet aber der Musikalische Grundkurs, welcher als Schulfach im Lehrplan der 1. Klasse (Grundkurs 1) und in der 2. Klasse (Grundkurs 2) integriert ist (Kindergarten und Primarschule Allschwil). * Für Kinder der 2. Klasse in Schönenbuch ist der Grundkurs 2 fakultativ und somit anmelde- und kostenpflichtig.

Kinder, welche sich für diesen traditionellen und parallel zu den ersten zwei Schuljahren verlaufenden Weg entscheiden, können ab der 3. Primarklasse in den Instrumentalunterricht eintreten. Der parallele oder anschliessende Besuch eines weiteren Basiskurses ist dabei freiwillig.

Flexibler, im Sinne der Frühförderung massgeschneiderter Weg

Mit dem Besuch der Musikalischen Früherziehung – parallel zum zweiten Kindergartenjahr – besteht die Möglichkeit, bereits ab der ersten Primarklasse in den Instrumentalunterricht einzutreten. Da dies für die meisten Instrumentalfächer ein sehr früher Zeitpunkt ist, setzen wir zusätzlich eine Eignungsabklärung bei einer entsprechenden Fachlehrperson voraus.

Nach dem Besuch der Musikalischen Früherziehung ist es nicht zwingend, direkt in den Instumentalunterricht einzutreten. Ein bis zwei «Orientierungsjahre» in einem unserer Basiskurs-Angebote können dazu beitragen, dass das Kind ganzheitlich und bezüglich der Allgemeinbildung reifer ans Instrumentalspiel herangeführt wird.
Wurde auf den Besuch der Musikalischen Früherziehung verzichtet, so ist es auch möglich, parallel zur ersten Primarklasse in einen unserer Basiskurse einzutreten. Dieser Weg ermöglicht in jedem Falle den Eintritt in den Instumentalunterricht ab der zweiten Primarstufe.

Weitere Bestimmungen

Die ersten zwei Jahre im Instrumentalunterricht gelten als Probezeit. Aus diesem Grunde erhalten die Schüler/innen resp. deren Eltern im zweiten und vierten Semester einen schriftlichen Bericht, welcher über Eignung, Interesse und Fortschritte sowie allfällige Empfehlungen Auskunft gibt.

So weit es möglich ist, werden Wünsche betreffend Zuteilung zu einer bestimmten Instrumentallehrperson berücksichtigt. Bei pensentechnischen Engpässen können aber aus diesem Grunde Wartefristen von 1 – 2 Semestern entstehen.

Bei Instumentalfächern mit generell hohem Zulauf können ebenfalls Wartefristen entstehen.