Begabtenförderung 50 PLUS
Konzept für spezielle Förderung (Begabtenförderung)
Der Musikschule Allschwil ist es ein ernsthaftes Anliegen, ausserordentliche Begabungen adäquat zu fördern. Basierend auf diesem Grundsatz wird ab Januar 2008 das «Paket 50 PLUS» angeboten.
- Dieses Paket beinhaltet - zum Tarif einer ganzen Lektion - den Besuch von zwei Instrumentalfächern (Haupt- und Nebeninstrument, aufgeteilt in 50' + 25') oder 1.5 Lektionen Instrumentalunterricht pro Woche sowie den verbindlichen Besuch der Fächer Gehörbildung und Ensemble-/Orchesterspiel.
Dieses Förderangebot richtet sich an Schüler/innen und Schüler ab dem 3. Instrumentalunterrichtsjahr. Als weitere, unerlässliche Voraussetzungen gelten folgende Kriterien:
- Der/die Schüler/in bringt nicht nur besondere Begabung, sondern auch besonderes Interesse für sein Fach mit.
- Der/die Schüler/in besucht bereits schon den Unterricht an der Musikschule Allschwil
- Der Antrag muss von Seiten der Eltern mit entsprechendem Formular gestellt werden.
- Der/die Schüler/in muss für die Aufnahme ins Förderpaket ein entsprechendes Vorspiel absolvieren.
- Der Antrag wird der betreffenden Hauptfach-Lehrperson zur Stellungnahme unterbreitet. Sie äussert sich zum Antrag mit einem schriftlichen Bericht.
Die Aufnahmeentscheidung liegt bei der Schulleitung und findet in Zusammenarbeit mit der entsprechenden kantonalen Fachstelle statt (AVS BL). Sie wird jeweils dem Schulrat zur Kenntnis unterbreitet.
- Die gesamte Anzahl der Begabtenförderungsplätze ist beschränkt und wird vom Schulrat festgelegt.
- Die Berechtigung zum Verbleib im Förderpaket wird jährlich anlässlich eines der regelmässig stattfindenden MSA-Podiumskonzerte von der Schulleitung in Zusammenarbeit mit der entsprechenden Hauptfach-Lehrperson überprüft.
- Die Teilnahme an Wettbewerben, am Kantonalen Förderkonzert und Impulsprogramm wird empfohlen.
Generelle Förderungsmassnahmen
Für alle interessierten Schüler/innen übernimmt die Musikschule Allschwil die Teilnahmegebühren bei einer allfälligen Wettbewerbsteilnahme (keine Fahr- und Übernachtungsspesen).
